Neue 5G Campusnetzplaner Features
(Mai 2021) Anzeige der bisherigen Zuteilungsinhaber im Bereich 26 GHz
(August 2021) Automatisierte Berechnung der Flächenanteile
Unser Angebot ermöglicht einen intuitiven und interaktiven Einstieg zu Ihrem 5G Campusnetz.
Mehr dazu in unseren Zielsetzungen.
Zum Beginnen skizzieren Sie jetzt die Grenzen Ihres Wunschgebiets auf der Karte.
Button klicken oder Zeichnung starten, um diesen Hinweis zu schließen.
Um eine optimale Nutzung dieses Tools zu gewährleisten, rufen Sie diese Seite auf einem Gerät mit breiterem Bildschirm auf. Vielen Dank für Ihr Verständnis.
Konfiguration Ihres 5G-Campusnetzes
In nur wenigen Schritten zur Planungshilfe für Ihr lokales 5G-Netz:
Schritt 1: Wählen Sie mit der Maus die Grenzen Ihres Wunschgebiets in der Karte. Die Suchfunktion oben links hilft Ihnen bei der einfachen Standortfindung.
Schritt 2: Konfigurieren Sie Frequenzbereich, Bandbreite, Laufzeit und Flächenanteile.
Schritt 3: Die Zuteilungsgebühr berechnet sich automatisch nach der BNetzA-Gebührenformel für lokales Breitband des jeweiligen Frequenzbereichs.
3,7-3,8 GHz 26 GHz Beide Frequenzbereiche
Frequenzbereich: | |
---|---|
Fläche [km2]: | 0 |
Bandbreite [MHz]: | |
Blockgröße [MHz] (als Schrittweite der Bandbreite): | 10 |
Laufzeit [Jahre]: | |
Anteil Siedlungs- und Verkehrsfläche [%]: | |
Anteil Andere Flächen [%]: |
Ihre Zuteilungsgebühr**:
-
*Das Symbol verortet durch die Bundesnetzagentur veröffentlichte Zuteilungsinhaber (siehe BNetzA Übersicht, Stand: April 2023). Wichtige Hinweise
**Die Abschätzung erfolgt ohne Gewähr, definitive Aussagen zu den Kosten kann nur die Bundesnetzagentur erteilen.
Weitere Informationen
Nummern für Campusnetze: Informationen der Bundesnetzagentur
Weiterführende Informationen zum 5G Campusnetzplaner erhalten Sie hier...
Als eine der 5G Kerninnovationen für Industrie, öffentliche Einrichtungen und Kommunen wird die Möglichkeit regionaler und lokaler 5G Netze, oder allgemein 5G Campusnetze, prognostiziert. Hierbei handelt es sich um Frequenzen im lizenzierten Bereich von 3,7 – 3,8 GHz, sowie seit 2021 auch im Bereich 26 GHz, die damit oberhalb der klassischen 4G/5G Mobilfunkfrequenzen liegen. Anders als bei den klassischen Frequenzen, die bundesweit unter den inzwischen vier deutschen Netzbetreibern (Deutsche Telekom, Vodafone, Telefónica, 1&1-Drillisch) versteigert werden, erfolgt die Zuteilung der lokalen 5G Frequenzen über ein Antragsverfahren bei der Bundesnetzagentur (BNetzA). Im Gegensatz zu weit verbreiteten Mobilfunklösungen auf Basis unlizenzierter Frequenzbereiche kann ein Betreiber lokaler Campusnetze also auf einen exklusiv nutzbaren und damit störungsfreien Frequenzbereich zugreifen. Die damit erhöhte Zuverlässigkeit stellt die Basis zahlreicher zukünftiger 5G Anwendungsfälle, z.B. zur Maschinenvernetzung und Prozessautomatisierung, dar.
Seit November 2019 können gegenüber der BNetzA Antragsverfahren für Campusnetze beantragt werden. Zur Berechnung anfallender Zuteilungsgebühren hat die BNetzA eine Gebührenformel entwickelt, die sich aus einem Sockelbetrag, der Bandbreite, der Laufzeit und den gewünschten Flächen zusammensetzt (Antragsunterlagen und Gebührenformel: http://www.bundesnetzagentur.de/lokalesbreitband).
Mit der übergeordneten Zielsetzung des Competence Centers 5G.NRW, den Transfer zwischen Industrie und 5G Forschung bzw. Technologie anzuregen, haben wir von Seiten der TU Dortmund mit dem 5G Campusnetzplaner ein intuitives Werkzeug zur Unterstützung des lokalen Breitbandthemas entwickelt. Unsere interaktive Webseite zielt darauf ab, die Eintrittshürden für Unternehmen in das 5G Campusnetzthema als potentielle Campus-Netzbetreiber zu senken, indem potentiellen Betreibern ermöglicht wird, relativ einfach ein gewünschtes Grundstück über ein Polygon abzustecken.
Der 5G Campusnetzplaner ermittelt, aufbauend auf der zugrundeliegenden Grundstücksfläche und den konfigurierten Parametern, die zu erwartende Zuteilungsgebühr auf Basis der Gebührenformel für lokales Breitband. Zusätzlich wird dem Nutzer nach Finalisierung ein PDF Download zur Verfügung gestellt, der die Kosten, Parameter, sowie zusätzlich den Gebietsvektor (=Polygonzug) zusammenfasst. Letzteres wird zusätzlich als CSV-Dokument angeboten, um das Übertragen in die Antragsdokumente zu erleichtern.
Das Competence Center 5G.NRW hofft, mit dem 5G Campusnetzplaner einen Beitrag für den Erfolg regionaler und lokaler 5G Netzlösungen leisten zu können.
5G-Innovationsschub für Nordrhein-Westfalen
Das Competence Center 5G.NRW – CC5G.NRW (kurz: 5G.NRW) trägt dazu bei, Nordrhein-Westfalen zum Leitmarkt für 5G zu entwickeln: Es reduziert technische Eintrittshürden für Unternehmen, entwickelt die wirtschaftlichen Potenziale für die vertikalen Märkte – wie Automotive und Mobilität, Energie, Lebensmittel und Landwirtschaft, Smart Cities, Gesundheitswesen und Produktion und viele mehr – und beschleunigt die Innovationsdiffusion.
Das Competence Center 5G.NRW wird von vier starken Partnern getragen: Unter der Konsortialführung durch das SIKoM+ an der Bergischen Universität Wuppertal sind die Universität Duisburg-Essen, die Technische Universität Dortmund sowie das FIR an der RWTH Aachen beteiligt. Das schlagkräftige Konsortium begleitet die Einführung der 5G-Technik, überprüft Stärken und auch Schwächen in der Praxis und leitet daraus realistische Empfehlungen für den Einsatz ab. Dabei wird auch die Entwicklung und Optimierung der Systeme vorangetrieben.
Projektkenndaten in der Übersicht
Projektstart | 01.06.2019 |
---|---|
Projektlaufzeit | 6 Jahre |
Fördergeber | Ministerium für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie des Landes Nordrhein-Westfalen. |
Projektkonsortium | Bergische Universität Wuppertal (Konsortialführer), TU Dortmund, Universität Duisburg-Essen, FIR an der RWTH Aachen |
Anbieterkennzeichnung nach § 5 Abs. 1 Telemediengesetz (TMG):
Technische Universität Dortmund
August-Schmidt-Straße 4, 44227 Dortmund
Telefon: 0231/755-1
E-Mail: presse@tu-dortmund.de
Die Technische Universität (TU) Dortmund ist gem. § 2 Abs. 1 Satz 1 i.V.m. § 1 Abs. 2 Satz 1 Nr. 5 des Gesetzes über die Hochschulen des Landes Nordrhein-Westfalen (HG NRW) eine vom Land Nordrhein-Westfalen getragene, rechtsfähige Körperschaft des öffentlichen Rechts. Sie wird vertreten durch die Rektorin Univ.-Prof. Dr. Dr. h.c. Ursula Gather.
Die TU Dortmund nimmt ihre Aufgaben gem. § 76 Abs. 1 Satz 1 HG NRW unter der Rechtsaufsicht des Ministeriums für Kultur und Wissenschaft des Landes Nordrhein-Westfalen, Völklinger Straße 49, 40221 Düsseldorf wahr.
Umsatzsteuer-Identifikationsnummer gem. § 27a Umsatzsteuergesetz (UStG): DE 811 258 273
Redaktionell verantwortlich gemäß § 55 Abs. 2 des Staatsvertrages für Rundfunk und Telemedien (RStV):
Stefan Böcker
Technische Universität Dortmund
Fakultät für Elektrotechnik und Informationstechnik
Lehrstuhl für Kommunikationsnetze
Otto-Hahn-Straße 6
44227 Dortmund
Telefon: (+49) 231-755-7004
Fax: (+49) 231 755-6136
E-Mail: stefan.boecker@tu-dortmund.de
Rechtlicher Hinweis
Inhalte, Design und Struktur der Website der Technischen Universität Dortmund - Lehrstuhl für Kommunikationsnetze sind urheberrechtlich geschützt. Die Vervielfältigung von Informationen oder Daten, insbesondere die Verwendung von Texten, Textteilen oder Bildmaterial, bedarf der vorherigen Zustimmung der Technischen Universität Dortmund - Lehrstuhl für Kommunikationsnetze.
Hinweise zur Nutzung
Für Vollständigkeit, Fehler redaktioneller und technischer Art, Auslassungen usw. sowie die Richtigkeit der Eintragungen kann keine Haftung übernommen werden. Insbesondere kann keine Gewähr für die Vollständigkeit und Richtigkeit von Informationen übernommen werden, die über weiterführende Links erreicht werden.
Anbieter sind für die eigenen Inhalte, die sie zur Nutzung bereithalten, nach den allgemeinen Gesetzen verantwortlich. Von diesen eigenen Inhalten sind Querverweise auf die von anderen Anbietern bereitgehaltenen Inhalte zu unterscheiden.
Die Verweise durch Hyperlinks auf Inhalte fremder Webseiten dienen lediglich der Information. Die Verantwortlichkeit für diese fremden Inhalte liegt allein bei dem Anbieter, der die Inhalte bereithält. Vor dem Einrichten des entsprechenden Verweises sind die Web-Seiten der anderen Anbieter mit großer Sorgfalt und nach bestem Wissen und Gewissen überprüft worden. Es kann jedoch keine Gewähr für die Vollständigkeit und Richtigkeit von Informationen übernommen werden, die über weiterführende Hyperlinks erreicht werden.
Für sämtliche Links auf diesen Seiten gilt: Wir betonen, dass wir keinen Einfluss auf die Gestaltung und die Inhalte der durch Link von unserer Homepage aus erreichbaren Seiten anderer Anbieter haben und uns deren Inhalt nicht zu eigen machen. Diese Erklärung gilt für alle Seiten dieser Homepage und die dort angebrachten Links.
Urheberrecht
Das Copyright für Texte und Bilder liegt, soweit nicht anders vermerkt, bei der Technischen Universität Dortmund - Lehrstuhl für Kommunikationsnetze.
Zum Ausklappen hier klicken.
Datenschutzerklärung
Die oben genannte Organisationseinheit und das IT und Medien Centrum (ITMC) der Technischen Universität Dortmund nehmen den Schutz von personenbezogenen Daten sehr ernst. Wir verarbeiten personenbezogene Daten, die beim Besuch unserer Webseiten erhoben werden, unter Beachtung der geltenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen. Es gelten insbesondere das Datenschutzgesetz NRW (DSG NRW), die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) und das Telemediengesetz.
Der Datenschutzbeauftragte des Verantwortlichen ist erreichbar unter:
TU Dortmund
Datenschutzbeauftragter
August-Schmidt-Str. 4
44227 Dortmund
Telefon: 0231-755 2593
E-Mail senden an ralf.offele AT tu-dortmund.de.
Wir verarbeiten personenbezogene Daten unserer Nutzer grundsätzlich nur, soweit dies zur Bereitstellung einer funktionsfähigen Website sowie unserer Inhalte und Leistungen erforderlich ist. Die Verarbeitung personenbezogener Daten unserer Nutzer erfolgt regelmäßig nur nach Einwilligung des Nutzers. Eine Ausnahme gilt in solchen Fällen, in denen eine vorherige Einholung einer Einwilligung aus tatsächlichen Gründen nicht möglich ist und die Verarbeitung der Daten durch gesetzliche Vorschriften gestattet ist.
Die personenbezogenen Daten der betroffenen Person werden gelöscht oder gesperrt, sobald der Zweck der Speicherung entfällt. Eine Speicherung kann darüber hinaus erfolgen, wenn dies durch den europäischen oder nationalen Gesetzgeber in unionsrechtlichen Verordnungen, Gesetzen oder sonstigen Vorschriften, denen der Verantwortliche unterliegt, vorgesehen wurde. Eine Sperrung oder Löschung der Daten erfolgt auch dann, wenn eine durch die genannten Normen vorgeschriebene Speicherfrist abläuft, es sei denn, dass eine Erforderlichkeit zur weiteren Speicherung der Daten für einen Vertragsabschluss oder eine Vertragserfüllung besteht.
1. Beschreibung und Umfang der Datenverarbeitung
Bei jedem Aufruf unserer Internetseite erfasst unser System automatisiert Daten und Informationen vom Computersystem des aufrufenden Rechners.
Folgende Daten werden hierbei erhoben:
Die Daten werden ebenfalls in den Logfiles unseres Systems gespeichert. Eine Speicherung dieser Daten zusammen mit anderen personenbezogenen Daten des Nutzers findet nicht statt.
Zusätzlich werden die auf der 5G Campusnetzplaner Webseite getätigten Nutzereingaben nach freiwilligem Download einer zusammenfassenden PDF und/oder des eingegebenen Gebietsvektors als CSV-Datei für statistische Zwecke gespeichert.
Folgende Nutzereingaben werden hierbei erhoben:
Die gespeicherten Daten werden ausschließlich im Rahmen des Competence Center 5G.NRW ausgewertet und anonymisiert in Form einer Statistik für die Öffentlichkeit aufbereitet. Eine Veröffentlichung erfolgt zum Beispiel über die Projektwebseite (https://5g.nrw) oder im Rahmen wissenschaftlicher Veröffentlichungen.
2. Zweck und Rechtsgrundlage für die Datenverarbeitung
Die vorübergehende Speicherung der IP-Adresse durch das System ist notwendig, um eine Auslieferung der Website an den Rechner des Nutzers zu ermöglichen. Hierfür muss die IP-Adresse des Nutzers für die Dauer der Sitzung gespeichert bleiben. (Erforderlichkeit zur Erfüllung der Aufgabe der Hochschule Art. 6 Abs. 1 lit. e DSGVO)
Die Speicherung in Logfiles erfolgt, um die Funktionsfähigkeit der Website sicherzustellen. Zudem dienen uns die Daten zur Optimierung der Website und zur Sicherstellung der Sicherheit unserer informationstechnischen Systeme. Eine Auswertung der Daten zu Marketingzwecken findet in diesem Zusammenhang nicht statt. (Erforderlichkeit zur Erfüllung der Aufgabe der Hochschule Art. 6 Abs. 1 lit. e DSGVO)
3. Dauer der Speicherung
Die Verarbeitung findet während der Nutzung bis zum Ende der jeweiligen Sitzung statt.
Im Falle der Speicherung der Daten in Logfiles ist dies nach spätestens 24 Stunden der Fall. Danach sind die IP-Adressen der Nutzer anonymisiert, sodass eine Zuordnung des aufrufenden Clients nicht mehr möglich ist.
Die ergänzende Speicherung der ausgewiesenen Nutzereingaben erfolgt bis zum Ende des Durchführungszeitraumes des Projekts Competence Center 5G.NRW am 31.05.2022. Darüber hinaus sind die Nutzereingaben in statistischen Auswertungen anonymisiert aufbereitet, sodass darüber hinaus auch eine Gebietszuordnung nicht mehr möglich ist.
Werden personenbezogene Daten von Ihnen verarbeitet, sind Sie betroffene Person i.S.d. DSGVO und es stehen Ihnen folgende Rechte gegenüber dem Verantwortlichen zu:
Wenn sie ihre Rechte in Anspruch nehmen wollen, wenden Sie sich bitte an den Datenschutzbeauftragten der TU Dortmund.
1. Auskunft (Art 15 DSGVO)
Sie haben das Recht auf Auskunft über Sie betreffende personenbezogene Daten, die erhoben, verarbeitet oder ggf. an Dritte übermittelt werden.
2. Widerspruch (Art. 21 DSGVO)
Sie haben das Recht gegen die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten Widerspruch einzulegen, soweit die Verarbeitung auf der Grundlage von Art. 6 (1) e oder f DSGVO erfolgt.
3. Löschung (Art 17 DSGVO)
Insbesondere nach Ablauf der gesetzlich vorgeschriebenen Aufbewahrungsfristen haben Sie ein Recht auf Löschung Ihrer Daten.
4. Einschränkung der Verarbeitung (Art 18 DSGVO)
In besonderen Fällen haben Sie das Recht auf Einschränkung der Verarbeitung. Dies ist dann der Fall, wenn die Datenverarbeitung unrechtmäßig sein sollte, Sie die Richtigkeit der erhobenen Daten bestreiten oder ein Widerspruch gegen die Verarbeitung eingelegt haben. Ebenso können Sie eine Einschränkung der Verarbeitung verlangen, wenn die Daten aufgrund der Zweckerreichung einer Löschpflicht unterliegen, Sie sie jedoch zur Geltendmachung von rechtlichen Ansprüchen benötigen. Eine Einschränkung der Verarbeitung müssen Sie beantragen.
5. Berichtigung (Art 16 DSGVO)
Sie haben das Recht auf Berichtigung unrichtiger personenbezogener Daten.
6. Recht auf Widerruf der datenschutzrechtlichen Einwilligungserklärung (Art 7 DSGVO)
Sie haben das Recht, Ihre datenschutzrechtliche Einwilligungserklärung jederzeit zu widerrufen. Durch den Widerruf der Einwilligung wird die Rechtmäßigkeit der aufgrund der Einwilligung bis zum Widerruf erfolgten Verarbeitung nicht berührt.
7. Recht auf Beschwerde bei einer Aufsichtsbehörde
Sie können sich jederzeit mit allen Fragen zum Datenschutz und um sich zu beschweren an eine Datenschutzaufsichtsbehörde wenden. Zuständig ist in unserem Fall die Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit in Nordrhein-Westfalen.
Bitte beachten Sie, dass diese Datenschutzerklärung nicht für alle Teile des Internetauftritts der TU Dortmund gilt.
Name und Anschrift des Verantwortlichen
Der Verantwortliche im Sinne der Datenschutz-Grundverordnung und anderer nationaler Datenschutzgesetze der Mitgliedsstaaten sowie sonstiger datenschutzrechtlicher Bestimmungen ist die:
TU Dortmund
Die Rektorin
Technische Universität Dortmund
August-Schmidt-Straße 4
44227 Dortmund
Der Verantwortliche im Sinne der Datenschutz-Grundverordnung und anderer nationaler Datenschutzgesetze der Mitgliedsstaaten sowie sonstiger datenschutzrechtlicher Bestimmungen ist:
TU Dortmund
Fakultät für Elektrotechnik und Informationstechnik
Der Dekan
Technische Universität Dortmund
Otto-Hahn-Straße 4, 44227 Dortmund
Telefon: 0231/755-2123